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Die Stiftung in der Nachlassregelung
Alles geregelt. Ein gutes Gefühl! Stiftungen eignen sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Rund zwei Drittel der von der Deutschen Stiftungsagentur betreuten Stifter haben mit der eigenen Stiftung ihren "Wunscherben" aus der Taufe gehoben. Das Vorgehen ist denkbar einfach: Der angehende Stifter gründet zu Lebzeiten mit einem kleinen Teilbetrag seines Gesamtvermögens eine gemeinnützige Stiftung, um diese dann testamentarisch als Erbin einzusetzen. Natürlich kann er daneben noch Vermächtnisse zugunsten geschätzter Freunde, lieber Verwandter und Bekannter ausstellen. Insbesondere dann, wenn keine eigenen Kinder bzw. keine geeigneten Erben vorhanden sind, ist der "Wunscherbe Stiftung" beinahe ohne Konkurrenz. Für das Ruhestands- und Nachlassmanagement sowie für die Testamentsvollstreckung verweisen wir gern auf die Tochtergesellschaft der Deutschen Stiftungsagentur, die Deutsche Nachlass. Für die erbrechtliche Rechtsberatung steht Ihnen die bundesweit agierende Kanzlei Bridges zur Verfügung. |


Die Stiftung in der Nachlassregelung


