Dennoch spielen erbrechtliche Aspekte oft eine wichtige Rolle – insbesondere dann, wenn im Testament weitere Vermögenswerte in die Stiftung eingebracht werden sollen.
Dabei gilt: Die Absicherung der Familie hat Vorrang. Erst wenn diese gewährleistet ist, sollte die testamentarische Berücksichtigung der Stiftung erfolgen. Zugleich müssen Pflichtteilsansprüche bedacht werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine rechtzeitige Regelung ist hier entscheidend.
Eine vorausschauende Beratung stellt sicher, dass der Wille der Stifterin oder des Stifters über das eigene Leben hinaus Bestand hat. Die Deutsche Stiftungsagentur unterstützt Sie dabei umfassend – von der präzisen Formulierung testamentarischer Regelungen bis zur praktischen Umsetzung. Dabei kann entweder eine neue Stiftung gegründet oder eine bestehende mit weiteren Mitteln ausgestattet werden.
Gerade bei sensiblen Themen wie diesen ist es beruhigend, einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Partner an seiner Seite zu wissen – damit Ihre Werte und Vorstellungen auch für kommende Generationen weiterwirken.